Warum muss ich den Papier-Führerschein umtauschen?
Nach der 3. EU-Führerscheinrichtlinie sind bis zum 19. Januar 2033 alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umzutauschen.
Weitere Informationen rund um das Thema wie z. B. für welchen Jahrgang welche Umtauschfrist gilt, finden Sie hier.
Um einen Termin für den Umtausch mit dem Bürgerservice zu vereinbaren, nutzen Sie einfach das Online-Terminvereinbarungsformular.