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Pflanzenabfallverordnung SH
Neuerlass der Pflanzenabfallverordnung SH seit 11.06.2021 - Einschränkungen beim Verbrennen von pflanzlichen Abfällen
Die Regelungen über das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen haben sich geändert. Eine Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist nicht mehr so ohne weiteres möglich wie bisher. Hiervon unberührt bleiben die Brauchtumsfeuer (z.B. Osterfeuer o. ä.).
Bei Fragen und Anliegen wenden Sie sich bitte direkt an die Untere Abfallbehörde des Kreises Stormarn per Mail an: abfallbehoerde@kreis-stormarn.de.
Die aktuelle Pflanzenabfallverordnung finden Sie hier.
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