Wie in jedem Jahr findet in 2024 im gesamten Bundesgebiet und damit auch in den Gemeinden des Amtes Siek die 1 %-Erhebung über die Bevölkerung und den Arbeitsmarkt (Mikrozensus) durch das Statistische Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein statt. Rechtsgrundlage hierzu ist das Mikrozensusgesetz vom 7. Dezember 2016.
Die Befragung der ausgewählten Haushalte erstreckt sich dabei über das gesamte Jahr 2024. Das bedeutet, dass in den kommenden Monaten auch Ihr Haushalt zum Interview herangezogen werden kann.
Alle vom Mikrozensus betroffenen Haushalte erhalten ein Ankündigungsschreiben des Statistischen Amtes, sowie eine Kurzinformation, die über Zweck, Art, Umfang und rechtliche Regelungen dieser Erhebung informiert.
Unter "Links" gelangen Sie zu weiteren Informationen.
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