Das Land Schleswig-Holstein weist darauf hin, dass Anträge auf Unterstützung gestellt werden können.
Gemeinnützige Einrichtungen der Kultur und Minderheiten können Anträge auf Unterstützung aus der „Soforthilfe Kultur“ des Landes beantragen. Das Unterstützungspaket richtet sich an gemeinnützige juristische Personen aus den Bereichen Kultur, Weiterbildung, Minderheiten und Volksgruppen mit Sitz in Schleswig-Holstein. Die Soforthilfe als nicht rückzahlbarer Zuschuss wird für maximal drei Monate gewährt. Über dieses Programm hinaus können Einzelpersonen als Künstler aus einem Kulturhilfefonds des Landeskulturverbandes mit 500 € unterstützt werden.