Der Kreis Stormarn weist darauf hin, dass gewerbliche Angelteiche gleich welcher Art als „Freizeiteinrichtungen“ anzusehen sind und deshalb geschlossen zu halten sind. Ein Angelbetrieb in diesen Einrichtungen ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht zulässig.
Die Entscheidung der Landesregierung ist unter folgendem Link zu finden:
https://schleswig-holstein.de/DE/Schwerpunkte/Coronavirus/FAQ/Dossier/freizeit.html
Das Amt Siek bittet um Beachtung.
(si/100)