© Amt Siek Auf Grundlage des § 32 Abs. 3 KiTaG (Kindertagesförderungsgesetz - KiTaG) richtet der Einrichtungsträger einen Beirat ein und regelt mit der neuen Geschäftsordnung die Mitwirkung des Beirats in der Waldpiraten KiTa der Gemeinde Hoisdorf. Die neue Geschäftsordnung tritt zum 01.06.2023 in Kraft und ist hier abrufbar.
(130)