Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesens wurde im Oktober im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Eine neue wesentliche Änderung ist, dass Kinderreisepässe nur noch bis zum 31.12.2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden dürfen. Ab dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt.
Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit und nimmt im internationalen Vergleich damit stets einen der vordersten Plätze ein.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
(130)