© Pixabay - Andreas Hecken und Sträucher sind aus unseren Gärten nicht mehr wegzudenken. Zu hohe oder breite Gewächse können allerdings auch zu einer Gefahrenquelle werden. Sobald die Sicht der Verkehrsteilnehmer/innen an angrenzenden Straßen und Kreuzungen eingeschränkt ist, Straßenschilder zugewachsen sind oder Fußgänger/innen den Gehweg nicht mehr passieren können ist der/die Grundstückseigentümer/in für den richtigen Rückschnitt verantwortlich.
Über Geh- bzw. Radwegen ist ein freier Luftraum von 2,50 Metern einzuhalten. Über Straßen sind es sogar 4,50 Meter.
Zum Schutz brütender Vögel dürfen Hecken in Deutschland nur in den Wintermonaten stark geschnitten werden. Das Bundesnaturschutzgesetzt verbietet in der Zeit vom 1. März bis 30. September Hecken, Gebüsche und andere Gehölze stark zu beschneiden.
Daher sind alle Grundstückseigentümer/innen aufgerufen ggfs. bis zum 29.02.2024 ihre Hecken, Bäume und Sträucher entsprechend zu beschneiden.
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