Information zur Dezember-Soforthilfe für Fernwärmekunden - Bund übernimmt die Abschlagszahlung (Dezember 2022) für Fernwärmekunden
Aufgrund des Beschlusses der Bundesregierung wird die Dezember Abschlagszahlung von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die Fernwärme beziehen, ausgesetzt. Das bedeutet für Sie als Fernwärmekunde, dass wir im Dezember 2022 keinen Abschlag von Ihnen anfordern werden!
SEPA-Lastschriftmandat
Sollten Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen. Es wird unsererseits keine Abbuchung des Dezember Abschlags erfolgen.
Selbstzahler
Sollten Sie Selbstzahler (Überweisung/Dauerauftrag) sein, möchten wir Sie bitten, die Zahlung im Dezember einmalig auszusetzen.
Sollte dies Ihrerseits nicht möglich sein, werden wir Ihre Zahlung in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung verrechnen.
Mehrwertsteuersenkung
Rückwirkend zum 01.10.2022 hat die Bundesregierung sich für eine befristete Mehrwertsteuersenkung von 19% auf 7% auf Energielieferungen (Arbeitspreis) entschieden, durch welche die Verbraucher in dem Zeitraum Oktober 2022 bis März 2024 finanziell entlastet werden sollen. Diese Änderung wird in der nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Sollten Sie weitere Fragen haben, sprechen Sie uns gerne an.
Fernwärmeversorgung Stapelfeld, Reinbeker Str. 4, 22145 Stapelfeld, Tel. 040/6774510, E-Mail: kundenservice@fernwaerme-stapelfeld.de