In einem Pressetext des Landes Schleswig-Holstein vom 06.01.2021 wird mitgeteilt, dass für den Monat Januar 2021 die Eltern von den Kosten der Kindertagesbetreuung entlastet werden. So wird das Land unabhängig davon, ob die Eltern ihr Kind zu Hause betreuen oder die Notbetreuung in Anspruch nehmen müssen, die Kosten der Elternbeiträge übernehmen. Dies gilt auch für den Bereich der Kindertagespflege und für die Ganztagsbetreuung an Schulen.
Das konkrete Verfahren soll analog des Verfahrens im Frühjahr 2020 erfolgen. Die Details wird das Land mit den kommunalen Landesverbänden und mit den Trägerverbänden klären. Auf die Presseinformation des Landes S-H vom 06.01.2021 wird verwiesen. Hier wird generell erklärt, wie es mit den Schulen und Kitas ab dem 11. Januar 2021 weitergeht.
Die Kita- und Schulträger müssen nun abwarten, was genau das Land mit den kommunalen Landesverbänden hinsichtlich der Beitragserstattung vereinbart. Um den Verwaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten, werden die Eltern gebeten, die bereits gezahlten Gebühren/Beiträge für Januar nicht zurück buchen zu lassen. Hier erfolgt eine unverzügliche Erstattung durch die Träger, sofern dies durch das Land S-H vorgegeben wird.
(si/kk)