Der Landtag hat am 15.12.2022 eine Änderung des Kindertagesförderungsgesetzes (KiTaG) beschlossen.
Die stark ansteigenden Lebenshaltungskosten und drastischen Preissteigerungen bei den Energiekosten sind mit finanziellen Belastungen für die Bürger und Bürgerinnen verbunden. Um sicherzustellen, dass sich Familien die Kindertagesbetreuung im bisherigen Umfang weiter leisten können, erweitert das Land Schleswig-Holstein daher die Sozialermäßigung für KiTa-Elternbeiträge.
Ein entsprechendes Schreiben an die Familien vom Ministerium für Soziales, Jugend, Familien, Senioren. Integration und Gleichstellung ist hier angefügt.
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