Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig Holstein (StrWG) vom 25. November 2003.
Die Gemeinde Stapelfeld als Trägerin der Straßenbaulast widmet hiermit gemäß § 6 StrWG folgende Straße dem öffentlichen Verkehr:
Redder zwischen Victoriallee und Lütten Damm (Gemarkung Stapelfeld, Flur 7, Flurstück 2/6 sowie Teilfläche aus Flur 7, Flurstück 447)
Die Einstufung der Straße erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG als sonstige öffentliche Straße mit der Beschränkung auf die Benutzungsarten „Fußgänger“ und „Fahrradfahrer“.
Die betreffende Straße ist auf dem beigefügten Luftbild farbig markiert.
Inkrafttreten:
Die Allgemeinverfügung, bzw. Widmung gilt mit Ablauf des Tages als bewirkt, an dem die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung, bzw. Widmung im Internet unter www.amtsiek.de verfügbar ist.
Begründung:
Die Straße benötigt aus verkehrsrechtlichen Gründen eine Widmung. Als Träger der Straßenbaulast verfügt die Gemeinde Stapelfeld über die Widmung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Siek, 23.01.2024
Amt Siek, der Amtsvorsteher