Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Lärmaktionsplan der Gemeinde Brunsbek
Öffentliche Auslegung gem. § 47d Abs. 3 BImSchG
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Brunsbek hat in ihrer Sitzung am 06.03.2013 beschlossen, für das Gemeindegebiet einen Lärmaktionsplan gemäß § 47 d BImSchG aufzustellen. Ziel der Planung ist die Ermittlung und Reduzierung von verkehrsbedingten Lärmproblemen und Lärmauswirkungen.
Die Gemeinde Brunsbek hat nach eingehender Prüfung der Lärmsituation keine Lärmbeeinträchtigungen feststellen können. Aus der Bewertung der Ist-Situation ergab sich, dass keine Personen von Verkehrslärm betroffen sind. Das Ergebnis wurde im Lärmaktionsplan dargestellt. Auf die von der Gemeindevertretung am 06.03.2013 beschlossene Öffentlichkeitsbeteiligung wurde daher verzichtet.
In ihrer Sitzung vom 02.10.2013 hat die Gemeinde den Lärmaktionsplan abschließend beschlossen.
Im Rahmen einer Überprüfung der Lärmaktionspläne wurde seitens des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein mitgeteilt, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zwingend hätte durchgeführt werden müssen.
Dieser Verfahrensschritt wird daher nachgeholt.
Die Gemeinde gibt der Öffentlichkeit Gelegenheit, sich zu den Zielen und Zwecken der Planung zu äußern. Zu diesem Zweck liegt der Lärmaktionsplan in dem Zeitraum
vom 24. April 2017 bis 24. Mai 2017
in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.
Siek, 13.04.2017
Amt Siek
Der Amtsvorsteher