Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 nebst seiner 1. Änderung der Gemeinde Stapelfeld
Gebiet: nördlich der "Alten Landstraße" und westlich der Autobahnabfahrt Stapelfeld
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Stapelfeld hat in ihrer Sitzung am 03.07.2023 die Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 nebst seiner 1. Änderung für das Gebiet nördlich der "Alten Landstraße" und westlich der Autobahnabfahrt Stapelfeld, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.
Die Begründung wurde in der gleichen Sitzung der Gemeindevertretung am 03.07.2023 abschließend gebilligt. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Die Satzung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 10 nebst seiner 1. Änderung der Gemeinde Stapelfeld tritt mit Beginn des 16.07.2023 in Kraft. Alle Interessierten können die Satzung, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Siek, Zimmer 6, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr sowie nach Terminvereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Ergänzend sind die Dokumente ins Internet unter der Adresse www.amtsiek.de eingestellt.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diese Satzung in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 14.07.2023
Amt Siek
Der Amtsvorsteher