Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Siek
32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld
Gebiet: nördlich der Bebauung „Hauptstraße 46 - 52“, östlich der Bebauung „Op de Huuskoppel“, westlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen
Veröffentlichung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der durch die Gemeindevertretung Stapelfeld in der Sitzung am 05.02.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Stapelfeld für das Gebiet nördlich der Bebauung „Hauptstraße 46 - 52“, östlich der Bebauung „Op de Huuskoppel“, westlich und südlich landwirtschaftlicher Flächen, und die Begründung hierzu können in der Zeit
04. März 2024 bis zum 08. April 2024
im Internet unter
https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/flaechennutzungsplaene-im-verfahren/
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/
eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im o.g. Zeitraum in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Einsichtnahme verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
- Entwicklungsgutachten Kreis Stormarn / Freie und Hansestadt Hamburg (1994)
Thema: Die Gemeinde Stapelfeld verfügt über keinen Landschaftsplan. Im Entwicklungsgutachten, das landschaftsplanerische Aussagen enthält, sind die Knicks im Westen und Osten des Plangebietes als Bestand dargestellt. Darstellung des Plangebietes größtenteils als eine Wohnbaufläche mit geringer Bebauungsdichte (GFZ ≤ 0,4).
- Bestandskarte der Biotop- und Nutzungstypen
Thema: Visuelle Darstellung der Biotop- und Nutzungstypen des Plangebietes
- Schalltechnische Untersuchung (Gewerbelärm), erstellt vom Ing.-Büro für Schallschutz, Mölln, vom 12.03.2019
Thema: Veranlassung, Beurteilungsgrundlagen, Gewerbelärm, Betriebsszenarien und Schallemissionen, Berechnungsverfahren, Berechnungsergebnisse und Bewertung, Schallschutzmaßnahmen
- Schalltechnische Stellungnahme (Verkehrslärm), erstellt vom Ing.-Büro für Schallschutz, Mölln, vom 25.09.2018
Thema: Verkehrslärm der Autobahn A 1, Verkehrszahlen, Schallausbreitungsberechnungen und -bewertungen, Schallschutzmaßnahmen
- Bodengutachten mit Beurteilung der Versickerungsfähigkeit des Baugrundes, erstellt vom Ingenieurbüro Dr. Lehners + Wittorf, 08.11.2018
Thema: Baugrund- und Grundwasserverhältnisse, Umwelttechnische Untersuchung, Bodenkennwerte und Klassifikationen, Baugrunderkundung und -bewertung, Lagepläne, Hinweise zur Bauausführung, Versickerung
- Wasserwirtschaftliches Gutachten, Regenwasserbewirtschaftungskonzept erstellt vom Ingenieurbüro Dr. Lehners und Wittorf, 22.11.2021
Thema: Regelwerke, Grundlagen und Grundsätze zur Regenwasserbewirtschaftung, Klimavorsorge, Regenwassermengenbewirtschaftung, Vorbemessung der Regenwasserrückhaltung und -versickerung, Wasserhaushaltsbilanz, Retentionsraumberechnungen, Geländemodellierung und Notwasserwege
- Umweltberichte für F- und B-Plan als Bestandteil der jeweiligen Begründung
Thema: Jeweils für F- und B-Plan: Einleitung; Kurzdarstellung des Inhalts und der wichtigsten Ziele des Bauleitplans; Beschreibung der Darstellungen mit Angaben über Standorte, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden der geplanten Vorhaben; Darstellung der Ziele des Umweltschutzes nach einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden; Beschreibung und Bewertung der erheblichen Umweltauswirkungen, die in der Umweltprüfung gem. § 2 Abs. 4 Satz 1 BauGB ermittelt wurden; Bestand der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustands einschließlich der Umweltmerkmale der Gebiete, die voraussichtlich erheblich beeinflusst werden, und eine Übersicht über die voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung; Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes: Prognose bei Durchführung der Planung; mögliche Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Auswirkungen; Betrachtung von anderweitigen Planungsmöglichkeiten; Beschreibung erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen; zusätzliche Angaben; Zusammenfassung des Umweltberichtes; Referenzen.
Zusätzlich für B-Plan: Ermittlung des Eingriffs - Anwendung der Eingriffsregelung; Prüfung der Belange des Artenschutzes gemäß BNatSchG; Ausgleichsmaßnahmen; Eingriff-Ausgleich-Bilanzierung; Pflanzanweisung.
Auswirkungen der Planung, insbesondere auf den Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen und Tiere, Landschaftsbild, Mensch, Kultur- und sonstige Sachgüter, Fläche und Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern
Boden: Standortalternativen; Bodenbewertung; Archivfunktion; schutzwürdige Bodenformen; Topographie; Baugrund, anthropogene Überprägung; Flächenversiegelungen und -verbrauch; Flächenmodellierungen, Bodenschutz; Ausgleich.
Wasser: Keine natürlichen Oberflächengewässer; Grundwasserstand; Versickerungsfähigkeit; Versickerungsbecken, Niederschlagsbeseitigungskonzept.
Klima/Luft: Beseitigung einer Acker- und Grünfläche, Anpflanzungen, Klimagesichtspunkte, Teil- und Vollversiegelungen.
Pflanzen und Tiere: Beseitigung von unterschiedlichen Biotoptypen; Knicks, Knickbeseitigung und -beeinträchtigungen; Ausgleich; Eingrünung; Baumpflanzungen, Prüfung Belange des Artenschutzes gem. BNatSchG, Betroffenheit von Vogelarten und ggf. Fledermausarten, Betroffenheit Haselmaus durch Gehölzbeseitigung - Untersuchungspflichten, Fristen.
Landschaftsbild: Eingrünung; Gehölzpflanzung.
Mensch: Keine signifikanten Beeinträchtigungen; Verkehrs- und Gewerbelärm, Schallgutachten zur Sicherstellung gesunder Wohn und Arbeitsverhältnisse.
Kultur- und sonstige Sachgüter: Keine Kultur- oder sonstigen Sachgüter; archäologisches Interessensgebiet; § 15 Denkmalschutzgesetz.
Fläche: Flächenbeanspruchung.
Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern: Keine Wechselwirkungen, die über die zu den einzelnen Schutzgütern behandelten Aspekte hinausgehen.
- Stellungnahme der Landesplanungsbehörde vom 13.12.2023 und 25.07.2022 (F- und B-Plan)
Vorrang der Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Flächenalternativen.
- Stellungnahmen des Kreises Stormarn vom 11.07.2022 und 24.11.2023 (F- und B-Plan)
Niederschlagsentwässerung, Verdunstung, Grundwasser, Knickentwidmung, Knickdurchbruch
- Stellungnahme des Archäologischen Landes-amtes vom 24.06.2022 und 17.10.2023 (F- und B-Plan)
Keine Auswirkungen auf archäologische Kulturdenkmale, archäologisches Interessensgebiet; § 15 DSchG
- Stellungnahme der Unteren Forstbehörde vom 09.06.2022 und 06.11.2023 (F- und B-Plan)
Keine Waldflächen betroffen, Pflege und Bewirtschaftung der Abwasser- und Grünflächen
- Stellungnahmen des BUND vom 07.11.2023 (F- und B-Plan)
Flächenverbrauch, Innentwicklung, Flächensparziel, Klimaschutzgesichtspunkte, Gewerbe- und Verkehrslärm, Schottergärten, Beleuchtung
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu per E-Mail an bauen@amtsiek.de abgeben.
Stellungnahmen können auch schriftlich oder nach Terminvereinbarung zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO)“, welches mit ausliegt.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis: Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 23.02.2024
Amt Siek
Der Amtsvorsteher