Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 A, Teilbereich II der Gemeinde Stapelfeld als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB
Gebiet: Grundstück "Reinbeker Straße 18", südlich "Reinbeker Straße 16", östlich "Reinbeker Straße 20 B", nördlich "Reinbeker Straße 20 A und 20", westlich "Reinbeker Straße" (L 222)
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
b) Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13 a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat in der Sitzung am 03.04.2017 beschlossen, die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 A, Teilbereich II, für das Grundstück "Reinbeker Straße 18", südlich "Reinbeker Straße 16", östlich "Reinbeker Straße 20 B", nördlich "Reinbeker Straße 20 A und 20", westlich "Reinbeker Straße" (L 222), als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren (§ 13 a BauGB) aufzustellen.
Eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird nicht durchgeführt.
Die Planungsziele werden wie folgt umschrieben:
- Aktivierung einer innerörtlichen Grundstücksfläche als Maßnahme der Innenentwicklung,
- Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes (WA),
- Bereitstellung von Wohngrundstücken zur Deckung des örtlichen Bedarfs,
- Vorgabe einer maßstäblichen und an die Umgebung angepassten Bebauung durch Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung
b) Bekanntmachung der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB
Die in Aufstellung befindliche 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 A, Teilbereich II, der Gemeinde Stapelfeld für das das Grundstück "Reinbeker Straße 18", südlich "Reinbeker Straße 16", östlich "Reinbeker Straße 20 B", nördlich "Reinbeker Straße 20 A und 20", westlich "Reinbeker Straße" (L 222), liegt zur Einsichtnahme durch die Öffentlichkeit in der Zeit
vom 21. August 2017 bis zum 01. September 2017
zu folgenden Zeiten
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
im Amt Siek Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus.
Die Öffentlichkeit kann sich in dieser Zeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich in diesem Zeitraum schriftlich oder zur Niederschrift zu der Planung äußern.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 08.08.2017
Amt Siek
Der Amtsvorsteher
si/kk