Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 21 der Gemeinde Siek als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB Gebiet: westlich der Straße „Kirchenweg“, für die Grundstücke Kirchenweg 12 – 16a (nur gerade Hausnummern)
Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Siek hat in ihrer Sitzung am 26.06.2018 den Bebauungsplan Nr. 21 für das Gebiet westlich der Straße „Kirchenweg“, für die Grundstücke Kirchenweg 12 – 16a (nur gerade Hausnummern), bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), als Satzung beschlossen.
Die Begründung wurde in der gleichen Sitzung der Gemeindevertretung am 26.06.2018 abschließend gebilligt. Dies wird hiermit bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan tritt mit Beginn des 23.09.2018 in Kraft. Alle Interessierten können den Bebauungsplan und die Begründung dazu von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Siek, Zimmer 6, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während der Öffnungszeiten für den Publikumsverkehr einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten. Zusätzlich wurden der Bebauungsplan Nr. 21 und die Begründung ins Internet unter der Adresse www.amtsiek.de eingestellt.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 Baugesetzbuch bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 Baugesetzbuch beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe durch diesen Bebauungsplan in eine bisher zulässige Nutzung und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Unbeachtlich ist zudem eine Verletzung der in § 4 Abs. 3 Gemeindeordnung (GO) bezeichneten landesrechtlichen Formvorschriften über die Ausfertigung und Bekanntmachung der Bebauungsplansatzung sowie eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die die Verletzung ergibt, geltend gemacht worden ist.
Der Flächennutzungsplan ist gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB durch Berichtigung (24. Änderung) angepasst worden. Der berichtigte Plan kann wie oben angegeben eingesehen werden; ebenso können Auskünfte über den Inhalt gegeben werden.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 19.09.2018 Amt Siek
Der Amtsvorsteher
Übersicht mit Umgrenzung des Geltungsbereichs