Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Genehmigung der 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek für das Gebiet östlich „Jacobsrade“, nördlich „Hauptstraße“ und westlich der Liegenschaft „Hauptstraße Hausnummer 1“
Das Ministerium für Inneres und Bundesangelegenheiten des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 16. Februar 2017 beschlossene 26. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek für das Gebiet östlich „Jacobsrade“, nördlich „Hauptstraße“ und westlich der Liegenschaft „Hauptstraße Hausnummer 1“ mit Bescheid vom 09. Juni 2017, Az.: IV 265- 512.111-62.069 (26. Ä.), nach § 6 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 26. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstr. 49, 22962 Siek, während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 BauGB).
Hinweis: Hier ist eine Übersichtskarte über das Plangebiet.
Siek, den 23. Juni 2017
Amt Siek - Der Amtsvorsteher