Die Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Siek wird mit Datum 26.04.2022 öffentlich bekannt gemacht. Sie tritt rückwirkend ab 01.01.2022 in Kraft.
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Gemeinde Siek: Bekanntmachung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Siek
Gemeinde Siek: Bekanntmachung der Rahmenrichtlinie zur Gewährung von Zuwendungen durch die Gemeinde Siek
Amtliche Bekanntmachung vom 26.04.2022Letzte Aktualisierung: 27.04.2022
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