Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 23 der Gemeinde Siek
Gebiet: südlich der „Hauptstraße“, westlich und nördlich der Bebauung in der Straße „Ohlenhof“ sowie östlich der Bebauung in der Straße „An der Lohe“
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 15.05.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 23 der Gemeinde Siek für das Gebiet südlich der „Hauptstraße“, westlich und nördlich der Bebauung in der Straße „Ohlenhof“ sowie östlich der Bebauung in der Straße „An der Lohe“ und die Begründung hierzu liegen in der Zeit
vom 15. Juli 2019 bis 19. August 2019
in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, Erdgeschoss, 22962 Siek, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Neben dem Planentwurf und der Begründung (einschließlich Umweltbericht) sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:
- Lärmtechnische Untersuchung
- Artenschutzbericht
- Grünlandkartierung (Flächen im Plangebiet)
- Grünlandkartierung potentieller Ausgleichsflächen (im Gemeindegebiet der Gemeinde Siek)
- Geotechnische Kurzstellungnahme (Baugrunduntersuchung)
- Landschaftsplan der Gemeinde Siek
- Folgende Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB:
- a) Stellungnahme des Kreises Stormarn vom 29.05.2018
- b) Gemeinsame Stellungnahme von BUND und NABU vom 10.06.2018
- c) Stellungnahme der unteren Forstbehörde vom 04.05.2018
Der Umweltbericht und die oben aufgeführten Unterlagen enthalten folgende umwelt-bezogene Informationen:
- Schutzgut 'Mensch und menschliche Gesundheit':
- Aussagen zu den Lärmimmissionen, die sich für die Anwohner im Umfeld des Plan-gebietes ergeben werden.
- Schutzgut 'Pflanzen, Tiere und biologische Vielfalt':
- Darstellung des Bestandes (u.a. Wiese, gesetzlich geschützte Knicks), artenschutz-rechtliche Untersuchung nach § 44 Bundesnaturschutzgesetz in Bezug auf die vorkommenden Tier- und Pflanzenarten;
- Schutzgut 'Boden':
- Aussagen zu den Bodenverhältnissen, Aussagen zu den geplanten Flächenversiege-lungen;
- Schutzgut 'Wasser':
- Aussagen zu den Grundwasserverhältnissen (dargestellt in der geotechnischen Kurzstellungnahme);
- Schutzgut 'Luft und Klima':
- Beschreibung der klimatischen Funktionen;
- Schutzgut 'Kultur- und sonstige Sachgüter'
- Beschreibung der Bestandssituation;
- Schutzgut 'Landschaftsbild'
- Beschreibung des Landschaftsbildes und Bewertung der Auswirkungen, die sich durch die Planung für das Landschaftsbild ergeben.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltrelevanten Informationen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 23 nicht von Bedeutung ist.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung können gem. § 4a Abs. 4 BauGB zeitgleich auch im Internet unter
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de
eingesehen werden.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 05.07.2019
Amt Siek
Der Amtsvorsteher