Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 24 der Gemeinde Siek Gebiet: Flurstück 1/15, östlich „Papendorfer Weg“, rückwärtig der Bebauung „Alte Landstraße 31 – 37“- Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung Siek in der Sitzung am 29.11.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 24 der Gemeinde Siek für das Flurstück 1/15, östlich „Papendorfer Weg“, rückwärtig der Bebauung „Alte Landstraße 31 – 37“, und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom
17. Dezember 2018 bis zum 25. Januar 2019
in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung können gem. § 4a Abs. 4 BauGB zeitgleich auch im Internet unter
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de
eingesehen werden.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 07.12.2018
Amt Siek - Der Amtsvorsteher
Geltungsbereich: