Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 3, 5. Änderung der Gemeinde Siek Gebiet: nördlich der „Hauptstraße“; Grundstücke „Hauptstraße 3 – 21“ (nur ungerade Nummern) und „Großblöcken 2 – 42“ Aufstellungsbeschluss
Die Gemeindevertretung Siek hat in der Sitzung am 09.12.2020 beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 3, 5. Änderung für das Gebiet nördlich der „Hauptstraße“; Grundstücke „Hauptstraße 3 – 21“ (nur ungerade Nummern) und „Großblöcken 2 – 42“ aufzustellen.
Das Planungsziel besteht im Wesentlichen darin, dass die Überarbeitungen/ Änderungen des Bebauungsplanes dazu dienen soll, die heutigen Gegebenheiten an den Bestand anzupassen und baurechtlich für zukünftige Entwicklungen rechtsicher zu machen. Dies gilt insbesondere für die Ausnutzung der Grundstücke, die überbaubaren Grundstücksflächen und für Auswirkungen auf die verkehrliche Situation sowie den Freiraum.
Der Beschluss wird hiermit bekannt gemacht.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 18.12.2020 Amt Siek
Der Amtsvorsteher
Geltungsbereich: