Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Genehmigung der 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek
Gebiet im Ortsteil Meilsdorf, nördlich der "Alten Landstraße" (K 39), westlich der Straße "Drift", östlich der Bebauung "Alte Landstraße 18" und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche
Das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration des Landes Schleswig-Holstein hat die von der Gemeindevertretung Siek in der Sitzung am 12.07.2023 beschlossene 30. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek für das Gebiet im Ortsteil Meilsdorf, nördlich der "Alten Landstraße" (K 39), westlich der Straße "Drift", östlich der Bebauung "Alte Landstraße 18" und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche mit Bescheid vom 19.09.2023 (Az.: IV 527 - 512.111-62.069 (30. Ä.)) nach § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.
Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.
Alle Interessierten können die 30. Änderung des Flächennutzungsplanes, die Begründung und die zusammenfassende Erklärung in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, nach Terminvereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter Tel. 04107 / 88 93 -0 oder per Mail unter bauen@amtsiek.de ab.
Ergänzend sind diese Dokumente ins Internet eingestellt unter der Adresse www.amtsiek.de.
Beachtliche Verletzungen der in § 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften werden unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber dem Amt Siek geltend gemacht worden sind. Dasselbe gilt für die nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorgangs.
Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 Abs. 1 Baugesetzbuch).
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 19.04.2024
Amt Siek
Der Amtsvorsteher