Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek Gebiet: südlich der „Hauptstraße", westlich und nördlich der Bebauung in der Straße „Ohlenhof" sowie östlich der Bebauung in der Straße „An der Lohe"
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 23.04.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek für das Gebiet südlich der „Hauptstraße", westlich und nördlich der Bebauung in der Straße „Ohlenhof" sowie östlich der Bebauung in der Straße „An der Lohe" und die Begründung hierzu liegen
vom 22. Mai 2018 bis 22. Juni 2018
in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, Erdgeschoss, 22962 Siek, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Einsichtnahme verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
- Grünlandkartierung, Büro Heinzel & Gettner, Kiel, 30.11.2017;
- Baugrunduntersuchung, Ingenieurbüro für Geotechnik, Kiel, 2017
- Landschaftsplan, 1993
Folgende umweltbezogenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB liegen vor:
Kreis Stormarn, untere Naturschutzbehörde:
Durch die Planung ist eine naturschutzrechtliche Maßnahmenfläche betroffen, die in der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 14 (2000) festgesetzt ist. Es ist ein artenschutzrechtliches Gutachten zu erstellen.
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung können gem. § 4a Abs. 4 BauGB zeitgleich auch im Internet unter
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de
eingesehen werden.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 11.05.2018
Amt Siek
Der Amtsvorsteher