Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek Gebiet: östlich des Gewerbegebiets „Jacobsrade“, südlich des Regenrückhaltebeckens „Jacobsrade“, nördlich der „L224“ Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 06.02.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Siek für das Gebiet östlich des Gewerbegebiets „Jacobsrade“, südlich des Regenrückhaltebeckens „Jacobsrade“, nördlich der „L224“, und die Begründung hierzu liegen in der Zeit
vom 25. Februar 2019 bis 27. März 2019
in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, Erdgeschoss, 22962 Siek, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Einsichtnahme verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
[1] Kapitel 4 und 5 der Begründung zur 27. Änderung des FNP‘s
[2] der Umweltbericht als Teil der Begründung zur 27. Änderung des FNP‘s
[3] Schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Siek (Verkehrs- und Gewerbelärm), Lärmkontor GmbH, Hamburg (26.02.2018)
[4] Geruchsimmissionsprognose zum Bebauungsplan Nr. 22 der Gemeinde Siek, LAIRM CONSULT GmbH, Bargteheide (06.11.2018)
[5] Baugrunduntersuchung, Gesellschaft für Baugrunduntersuchungen und Umweltschutz mbH, Fahrenkrug (28.07.2017)
[6] Grünordnerischer Fachbeitrag zum B-Plan 22 der Gemeinde Siek - Beitrag zum Zielabweichungsverfahren- , Landschaftsplanung Jacob, Norderstedt (26.10.2018)
[7] die eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (1) BauGB und die Landesplanerische Stellungnahme gemäß § 11 Abs. 2 Landesplanungsgesetz (Lapla) zur 27. Änderung des FNP‘s
[9] Landschaftsplan der Gemeinde Siek (1990)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren einer Gewerbegebietsausweisung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Fläche, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in [1], [2], [3], [4] und in der Landesplanerischen Stellungnahme sowie in der Stellungnahme vom Kreis Stormarn, vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus, vom BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein und NABU Schleswig-Holstein.
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Immissionen (Lärm- und Geruch) und zum notwendigen Immissionsschutz, zu den Wohn- und Wohnumfeldfunktionen (Standort-Alternativenprüfung) sowie zur Freizeit- und Erholungsfunktion.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Fläche
- finden sich in [1], [2], [5], [6], [9] und in der Stellungnahme vom Kreis Stormarn, in der Stellungnahme vom BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein und NABU Schleswig-Holstein.
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Bodenbeschaffenheit, zur Topographie, Flächennutzung, Bodenversiegelung sowie Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
- finden sich in [1], [2], [5], [6], [9] und in der Stellungnahme Gewässerpflegeverband Ammersbek-Hunnau, vom BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein und NABU Schleswig-Holstein, vom Kreis Stormarn und vom Wasser- und Bodenverband Glinder Au – Wandse.
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zum Vorhandensein und der geplanten Mitnutzung von angrenzenden vorhandenen Verbandsgewässern, zu Bodenwasserständen, Auswirkungen der Planung auf die Schutzgüter durch Versiegelung sowie den Oberflächenabfluss und zu treffenden Festsetzungen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
- finden sich in [1], [2], [3], [4], [6] und [9].
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur klimatischen und lufthygienischen Situation, zum herrschenden Lokalklima, zur Kaltluftentstehungsfunktionen, zur fehlenden besonderen lokalklimatischen oder lufthygienischen Schutzfunktionen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere einschl. Biologischer Vielfalt
- finden sich in [1], [2], [6], [9] und in der Stellungnahme vom Kreis Stormarn (untere Naturschutzbehörde), in der Stellungnahme vom BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland Landesverband Schleswig-Holstein und NABU Schleswig-Holstein und in der Stellungnahme vom LLUR (untere Forstbehörde).
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu potenziell vorkommenden Tierarten, zu den vorhandenen gesetzlich geschützten Knicks, zum Nichtvorhandensein von seltenen, gefährdeten oder geschützten Pflanzenarten, zur geringen Vielfalt an Biotoptypen, zur Bedeutung für den örtlichen Biotopverbund durch die Knickstrukturen, zum Artenschutz, zum Nicht-Vorkommen von Wald im Sinne des Waldgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LWaldG) sowie zu Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- finden sich in [1], [2], [6] und [9] und in der Stellungnahme der Wirtschafts- und Aufbaugesellschaft Stormarn (WAS).
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur bestehenden Knick- bzw. Kulturlandschaft sowie zum Umfang der Eingrünungsmaßnahmen zur landschaftlichen Einbindung des Baugebietes sowie zur Notwendigkeit von Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter
- finden sich in [1], [2], [6] und in der Stellungnahme vom Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein, Obere Denkmalschutzbehörde.
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu dem Nichtvorhandensein von Objekten im Plangebiet, die von gesellschaftlicher, architektonischer oder archäologischer Bedeutung sind.
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen und umweltrelevanten Informationen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der 27. Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung können gem. § 4a Abs. 4 BauGB zeitgleich auch im Internet unter
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de
eingesehen werden.
Auf das Verbandsklagerecht von Umweltverbänden bezieht sich der folgende Hinweis:
Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 15.02.2019
Amt Siek - Der Amtsvorsteher