Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Siek
22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoisdorf
Gebiet: "nördlich der Straße 'Viehkaten', westlich der Bebauung 'Achtern Diek 41 und 43', östlich der Bebauung 'Viehkaten 2 A' und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche"
Frühzeitige Beteiligung
Der von der Gemeindevertretung Hoisdorf in der Sitzung am 22.01.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf der 22. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hoisdorf für das Gebiet "nördlich der Straße ´Viehkaten´, westlich der Bebauung ´Achtern Diek 41 und 43´, östlich der Bebauung ´Viehkaten 2 A´ und südlich einer landwirtschaftlich genutzten Fläche", und die Begründung können in der Zeit vom
12. Februar 2024 bis zum 13. März 2024
im Internet unter
https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/flaechennutzungsplaene-im-verfahren/
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/
eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im o.g. Zeitraum in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Mamero unter
Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu per E-Mail an bauen@amtsiek.de abgeben. Stellungnahmen können auch schriftlich oder nach Terminvereinbarung zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 09.02.2024
Amt Siek
Der Amtsvorsteher
Geltungsbereich: