Vorbemerkung: Der Bebauungsplan Nr. 9 aus dem Jahr 1982 unterliegt einem Bekanntmachungsfehler. Daher wird der Bebauungsplan erneut bekanntgegeben.
Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Hoisdorf
Gebiet: Oetjendorfer Kirchenweg / östlicher Teil Dienstleistungszentrum
Bekanntmachung der Genehmigung
Der von der Gemeindevertretung in der Sitzung am 24.09.1979 als Satzung beschlossene Bebauungsplan Nr. 9 der Gemeinde Hoisdorf für das Gebiet Oetjendorfer Kirchenweg, östlicher Teil des Dienstleistungszentrums, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), wurde mit Verfügung des Landrates des Kreises Stormarn vom 25.04.1980, Az: 61/31-62.035(9) mit Auflagen und Hinweisen nach § 11 in Verbindung mit § 6 Abs. 2 bis 4 BBauG 1976/1979 genehmigt.
Die Erfüllung der Auflagen und die Berücksichtigung der Hinweise wurde mit Verfügung des Herrn Landrates des Kreises Stormarn vom 25.01.1982, Az.: 61/31-62.035(9) bestätigt.
Die Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht. Der Bebauungsplan wird rückwirkend zum 17.04.1982 rechtsverbindlich.
Jedermann kann den genehmigten Bebauungsplan und die Begründung dazu ab diesem Tag in der Amtsverwaltung Siek in Zimmer 12 während der Dienststunden einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Eine Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften des Bundesbaugesetzes bei der Aufstellung des Bebauungsplanes mit Ausnahme der Vorschriften über die Genehmigung und die Bekanntmachung ist unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist dazulegen (§ 155a BBauG 1976/1979).
Auf die Vorschriften des § 44c Abs. 1 Satz 1 u. 2 und Abs. 2 des Bundesbaugesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Aug. 1976 (BGBl. I. S. 2256) über die fristgemäße Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine bisher zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan und über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen wird hingewiesen.
Hinweis: Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, 10.08.2018
Amt Siek
Der Amtsvorsteher