Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Einziehung eines Teils der öffentlichen Straße von Viehkaten nach Großhansdorf in der Gemeinde Hoisdorf
Die Gemeinde Hoisdorf zieht einen Teil der öffentlichen Straße von Viehkaten nach Großhansdorf gemäß § 8 Absatz 1 des Straßen und Wegegesetzes des Landes Schleswig-Holstein (StrWG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. November 2003 ein.
Die Lage und der betroffene Teilabschnitt der öffentlichen Straße gehen aus dem beigefügten Plan hervor:
Die Straße ist aus Gründen des öffentlichen Wohls einzuziehen.
Das Auslegungsverfahren nach § 8 Abs. 3 StrWG hat in der Zeit vom 30.04.2018 bis zum 25.05.2018 stattgefunden. Es wurden keine Einwendungen vorgebracht.
Diese Einziehungsverfügung mit Lageplan kann auch in den Räumen des Amtes Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, zu den angezeigten Öffnungszeiten eingesehen werden.
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 19:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, zu den oben angezeigten Öffnungszeiten, erhoben werden.
Siek, den 13.07.2018
Amt Siek / Der Amtsvorsteher