Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 28 der Gemeinde Hoisdorf
Gebiet westlich der Straße "Auf der Horst", südlich der Bebauung "Auf der Horst 10", östlich und nördlich landwirtschaftlich genutzter Flächen
a) Öffentliche Auslegung gemäß § 13b i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung Hoisdorf in der Sitzung am 24.07.2023 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 28 der Gemeinde Hoisdorf für das Gebiet westlich der Straße "Auf der Horst", südlich der Bebauung "Auf der Horst 10", östlich und nördlich landwirtschaftlich genutzter Flächen, und die Begründung dazu können in der Zeit vom
14. August 2023 bis zum 15. September 2023
im Internet unter
https://www.amtsiek.de/bauen-wirtschaft/bauleitplanung/bebauungsplaene-im-verfahren/
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/
eingesehen werden.
Zusätzlich liegen die o.g. Unterlagen im o.g. Zeitraum in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, aus. Die Unterlagen können nur nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Bitte stimmen Sie den Termin mit der zuständigen Sachbearbeiterin Frau Oltmann unter Tel. 04107 / 88 93 -0 oder bauen@amtsiek.de ab.
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Während der Veröffentlichungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu per E-Mail an bauen@amtsiek.de abgeben. Stellungnahmen können auch schriftlich oder nach Terminvereinbarung zur Niederschrift abgegeben werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Artikel 6 Absatz 1 Buchstabe e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und dem Landesdatengesetz. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Informationspflichten bei der Erhebung von Daten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung nach dem BauGB (Artikel 13 DSGVO), welches mit ausliegt.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 04.08.2023
Amt Siek
Der Amtsvorsteher