Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
8. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3 der Gemeinde Hoisdorf als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13 a BauGB Gebiet: südlich der Waldstraße, westlich der Straße „Am Schwarzen Berg“ (Grundstücke Waldstraße 11 bis 19G) Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung Hoisdorf in der Sitzung am 26.08.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 3 – 8. Änderung der Gemeinde Hoisdorf für das Gebiet südlich der Waldstraße, westlich der Straße „Am Schwarzen Berg“ (Grundstücke Waldstraße 11 bis 19G) und die Begründung dazu liegen in der Zeit vom
16. September 2019 bis zum 18. Oktober 2019
in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Während der Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen sowie Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der Auslegungszeiten zur Niederschrift abgeben.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bauleitplans nicht von Bedeutung ist.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung können gem. § 4a Abs. 4 BauGB zeitgleich auch im Internet unter
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de
eingesehen werden.
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 06.09.2019
Amt Siek
Der Amtsvorsteher