Öffentliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 14 der Gemeinde Brunsbek
Gebiet im Ortsteil Papendorf; östlich der "Dorfstraße“, Grundstücke "Dorfstraße 1 bis 21f" (nur ungerade Hausnummern)
Veränderungssperre
Die Gemeindevertretung Brunsbek hat in der Sitzung am 01. November 2023 eine Veränderungssperre gem. § 14 Baugesetzbuch für den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 14 für das Gebiet im Ortsteil Papendorf; östlich der "Dorfstraße“, Grundstücke "Dorfstraße 1 bis 21f" (nur ungerade Hausnummern) beschlossen.
Der Beschluss wird hiermit gem. § 16 Abs. 2 des Baugesetzbuches bekannt gemacht.
Die Veränderungssperre tritt mit Beginn des 05.11.2023 in Kraft. Alle Interessierten können die Veränderungssperre von diesem Tage an in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, nach Terminvereinbarung einsehen und über den Inhalt Auskunft erhalten.
Gemäß § 18 Abs. 3 Satz 2 BauGB wird auf folgende Bestimmungen hingewiesen:
Dauert die Veränderungssperre länger als vier Jahre über den Zeitpunkt ihres Beginns oder der ersten Zurückstellung eines Baugesuchs nach § 15 Abs. 1 BauGB hinaus, ist den Betroffenen für dadurch entstandene Vermögensnachteile eine angemessene Entschädigung in Geld zu leisten (§ 18 Abs. 1 Satz 1 BauGB). Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit seines Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Gemeinde Brunsbek beantragt (§ 18 Abs. 2 Satz 2 und 3 BauGB). Auf die Vorschrift des § 44 Abs. 4 i.V.m. § 18 Abs. 3 Satz 1 BauGB zum Erlöschen des Entschädigungsanspruchs wird hingewiesen.
Die Veröffentlichung dieser Bekanntmachung erfolgt im Internet unter der Adresse https://www.amtsiek.de/buerger-gemeinden/amt-siek/amtliche-bekanntmachungen/
Hinweis:
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 03.11.2023
Amt Siek
Der Amtsvorsteher