Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Brunsbek Gebiet: östlich der Straße „Hahnenkaten", südlich der Bebauung „Moorende" und westlich der Bebauung „Heinrichstraße"
Öffentliche Auslegung des Entwurfs gem. § 3 Abs. 2 BauGB
Der durch die Gemeindevertretung in der Sitzung am 04.07.2018 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 11 der Gemeinde Brunsbek für das Gebiet östlich der Straße „Hahnenkaten", südlich der Bebauung „Moorende" und westlich der Bebauung „Heinrichstraße", das
Im Nordosten: durch die benachbarten Flurstücke 54/8, 54/3, 54/2, 54/7, 57/11, 57/5 (Flur 4) und 6/4, 6/2, 6/3 (Flur 5)
im Südosten: durch das benachbarte Flurstück 7/1 (Flur 5)
im Südwesten: durch das benachbarte Flurstück 57 (Flur 5)
im Nordwesten: durch die benachbarten Flurstücke 49/1, 46/2, 58, 59/1 (Flur 4) und
die benachbarten Flurstücke 2/17, 2/18, 2/5, 2/6, 2/7, 2/15, 2/16, 2/9, 2/10 (Flur 5)
begrenzt wird, und die Begründung einschließlich Umweltbericht hierzu liegen
vom 23. Juli 2018 bis 24. August 2018
in der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, Erdgeschoss, 22962 Siek, während folgender Zeiten zu jedermanns Einsicht öffentlich aus:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Folgende umweltrelevante Informationen sind zur Einsichtnahme verfügbar und liegen ebenfalls mit aus:
- schalltechnische Untersuchung zum Bebauungsplan Nr. 11 der Gemeinde Brunsbek (Verkehrs- und Gewerbelärm und Geruch), Lärmkontor GmbH, Hamburg (18.01.2018)
- Gutachten zu Geruchsimmissionen durch einen landwirtschaftlichen Betrieb im Rahmen der Bauleitplanung für ein Wohngebiet in Brunsbek, OT Kronshorst, TüV Nord Umweltschutz, Hamburg (16.04.2018)
- Grünordnerischer Fachbeitrag zum B-Plan 11 (Text und Pläne) Landschaftsplanung Jacob, Norderstedt (25.06.2018)
- Artenschutzbeitrag zum B-Plan 11, Landschaftsplanung Jacob, Norderstedt (10.01.2018)
- die eingegangenen Stellungnahmen der betroffenen Öffentlichkeit sowie der betroffenen Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3(1) und 4 (1) BauGB zum Bebauungsplan Nr. 11
- Landschaftsplan der Gemeinde Brunsbek (10.4.1999)
Hinsichtlich der Umweltbelange wurden im Hinblick auf die Wirkfaktoren einer Wohnbauflächenausweisung insbesondere die Auswirkungen auf den Menschen, auf Tiere, auf Pflanzen, auf Boden und Fläche, auf Wasser, auf Klima und Luft, auf Kultur- und Sachgüter und das Landschaftsbild geprüft:
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Mensch
- finden sich in [1], [2], [3], [4], in der Stellungnahme vom BUND für Umwelt und NABU und in der Stellungnahme der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu Immissionen (Lärm- und Geruch) und zu zu treffenden Festsetzungen, zu den Wohn- und Wohnumfeldfunktionen (Standort-Alternativenprüfung) sowie zur Freizeit- und Erholungsfunktion.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Boden und Fläche
- finden sich in [1], [2], [5], [6], [9] und in der Stellungnahme vom Kreis Stormarn
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur Bodenbeschaffenheit, Flächennutzung, Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Wasser
- finden sich in [1], [2], [5], [6] und in der Stellungnahme vom Gewässerpflegeverband Bille.
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu angrenzenden vorhandenen Verbandsgewässern, zu BodenwasserstŠnden, Auswirkungen der Planung auf die SchutzgŸter durch Versiegelung sowie den OberflŠchenabfluss und zu treffenden Festsetzungen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Klima und Luft
- finden sich in [1], [2], [3], [4], [5], [6], [9] und in der Stellungnahme vom Hamburger Verkehrsverbund GmbH.
- Es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur klimatischen und lufthygienischen Situation, zum örtlichen Klima, zur nicht gegebenen besonderen Kaltluftentstehungs- oder Luftaustauschfunktionen.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Pflanzen und Tiere einschl. Biologischer Vielfalt
- finden sich in [1], [2], [6], [7], [9] in der Stellungnahme vom Kreis Stormarn (untere Naturschutzbehörde), in der Stellungnahme aus der Öffentlichkeit (Bürger B), in der Stellungnahme vom BUND für Umwelt und Naturschutz und NABU und in der Stellungnahme vom LLUR (untere Forstbehörde).
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu potenziell vorkommenden Tierarten, zu den vorhandenen gesetzlich geschützten Knicks, zum Nichtvorhandensein von seltenen, gefährdeten oder geschützten Pflanzenarten aufgrund der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung und der geringen Vielfalt an Biotoptypen, zur untergeordneten Bedeutung für den örtlichen Biotopverbund durch die Knickstrukturen, zum Artenschutz, zum Nicht-Vorkommen von Wald im Sinne des Waldgesetzes für das Land Schleswig-Holstein (LWaldG) sowie zu Ausgleichsmaßnahmen im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung.
Umweltbezogene Informationen zum Schutzgut Landschaftsbild
- finden sich in [1], [2], [6] und [9]
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zur bestehenden Knicklandschaft sowie zum Umfang der Eingrünungsmaßnahmen zur landschaftlichen Einbindung des Baugebietes sowie zur Notwendigkeit von Maßnahmen zur Vermeidung und Minimierung.
Umweltbezogene Informationen zu den Schutzgütern Kultur- und Sachgüter
- finden sich in [1], [2], [6] und in der Stellungnahme vom Archäologischen Landesamt Schleswig-Holstein, Obere Denkmalschutzbehörde.
- es werden Aussagen getroffen bzw. Hinweise gegeben zu dem Nichtvorhandensein von Kulturdenkmälern im Plangebiet bzw. dem im Umfeld befindlichen archäologischen Denkmal.
Während dieser Auslegungsfrist können alle an der Planung Interessierten die Planunterlagen einsehen und Stellungnahmen hierzu schriftlich oder während der o.g. Zeiten zur Niederschrift bei der Amtsverwaltung Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, vorbringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben, wenn die Gemeinde den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes Nr. 11 nicht von Bedeutung ist.
Zudem können nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 und 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nr. 11 unberücksichtigt bleiben.
Die zur Auslegung bestimmten Unterlagen sowie ein Abdruck dieser Bekanntmachung können gem. § 4a Abs. 4 BauGB zeitgleich auch im Internet unter
und im Digitalen Atlas Nord des Landes Schleswig-Holstein unter
http://danord.gdi-sh.de/viewer/resources/apps/BuFPlaene/index.html?lang=de
eingesehen werden.
Hinweis:
Das ca. 2,7 ha große Plangebiet liegt am südlichen Rand des Ortsteils Kronshorst und umfasst vollständig die Flurstücke 5/1 und 2/20 sowie anteilig die Flurstücke 2/19, 8, 58, 89 der Flur 5 sowie vollständig das Flurstück 54/6 der Flur 4 der Gemarkung Kronshorst.
Nachfolgend ist eine Übersicht mit der Umgrenzung des Geltungsbereichs wiedergegeben.
Siek, den 13.07.2018
Amt Siek
Der Amtsvorsteher