Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein, der §§ 1 und 2 des Gesetzes zur Ausführung des Abwasserabgabengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 13.11.1990 (GVOBl. Schl.- H., S. 545) und der §§ 1, 2 und 6 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein in der Fassung der Bekanntmachung vom 10.01.2005 (GVOBl. Schl.-H., S. 27), jeweils in den aktuellen Fassungen, sowie der Niederschlagswasserbeseitigungssatzung der Gemeinde Braak vom 09.04.2019 wird nach Beschlussfassung der Gemeindevertretung der Gemeinde Braak vom 11.12.2023 folgende 2. Änderungssatzung erlassen:
Abschnitt II: Gebühr für die Beseitigung von Niederschlagswasser
§ 8 erhält folgende Fassung:
§ 8 Höhe der Niederschlagswassergebühr
Die Niederschlagswassergebühr beträgt € 0,31 je Quadratmeter gebührenrelevanter Grundstücksfläche gemäß § 6 dieser Satzung.
Abschnitt III : Schlussvorschriften
§ 19 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt zum 01.01.2024 in Kraft.
Braak, 12.12.2023
Reinhard Diatscheschen
(Bürgermeister)