Im Jahr 2022 hat das Amt Siek an alle Steuerpflichtigen in der Gemeinde Hoisdorf sogenannte Dauerbescheide für die Hundesteuer verschickt. Diese Dauerbescheide gelten solange, bis eine Änderung eintritt und ein neuer Bescheid erstellt wird.
Für alle diejenigen Steuerpflichtigen, die für das Kalenderjahr die gleiche Hundesteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird deshalb durch diese öffentliche Bekanntmachung gemäß § 12 Abs. 4 der Hundesteuersatzung der Gemeinde Hoisdorf vom 04.11.2020 (www.amtsiek.de) die Hundesteuer für das Kalenderjahr 2024 in der zuletzt veranlagten Höhe gemäß der 1. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung vom 21.12.2021 festgesetzt.
Danach ist im Jahr 2024 die Hundeteuer in der Höhe und zu den Fälligkeiten zu entrichten, wie sie sich aus dem zuletzt ergangenen Hundesteuerbescheid ergeben.
Mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung dieser Steuerfestsetzung treten für die Steuerpflichtigen die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Gegen diese Steuerfestsetzung kann daher innerhalb eines Monats nach der Bekanntmachung schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amtsvorsteher des Amtes Siek, Hauptstr. 49, 22962 Siek, erhoben werden.
Die Einlegung eines Widerspruchs entbindet nicht von der Verpflichtung, die festgesetzten Beträge termingemäß an die Finanzbuchhaltung des Amtes Siek zu entrichten.
Siek, 10.01.2024
Amt Siek
Der Amtsvorsteher