Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig Holstein (StrWG) vom 25. November 2003.
Die Gemeinde Hoisdorf als Trägerin der Straßenbaulast widmet hiermit gemäß § 6 StrWG folgende Straße dem öffentlichen Verkehr:
Straße (Gemarkung Hoisdorf, Flur 15, Flurstück 350)
Die Einstufung der Straße erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG als sonstige öffentliche Straße mit der Beschränkung auf die Benutzungsarten „Fußgänger" und „Fahrradfahrer".
Der Eigentümer hat der Widmung zugestimmt. Die betreffende Straße ist in der beigefügten Karte farbig markiert.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, schriftlich oder zur Niederschrift zu den folgenden Öffnungszeiten einzulegen:
Montag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Dienstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 19:00 Uhr
Donnerstag 08:00 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 16:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr.
Siek, 13.07.2018
Amt Siek, der Amtsvorsteher