Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Die Gemeindevertretung Stapelfeld hat in Ihrer Sitzung vom 05.02.2024 die folgende Widmung des Teilstückes des Ahrensburger Weges beschlossen.
Widmung von Straßen, Wegen und Plätzen gemäß § 6 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Schleswig Holstein (StrWG) vom 25. November 2003.
Die Gemeinde Stapelfeld als Trägerin der Straßenbaulast widmet hiermit gemäß § 6 StrWG folgendes Teilstück des Ahrensburger Weges dem öffentlichen Verkehr:
Ahrensburger Weg (Gemarkung Stapelfeld, Flur 1, Flurstück 163)
Die Einstufung der Straße erfolgt gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 4b StrWG als sonstige öffentliche Straße mit der Beschränkung auf die Benutzungsarten „Fußgänger“ und „Fahrradfahrer“ und „Forst- u. landwirtschaftlichen Verkehr“ sowie „Anliegerverkehr“.
Die betreffende Straße ist in der beigefügten Karte farbig markiert.
Inkrafttreten
Die Allgemeinverfügung, bzw. Widmung gilt mit Ablauf des Tages als bewirkt, an dem die öffentliche Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung, bzw. Widmung im Internet unter www.amtsiek.de verfügbar ist.
Begründung
Die Straße benötigt aus verkehrsrechtlichen Gründen eine Widmung. Als Träger der Straßenbaulast verfügt die Gemeinde Stapelfeld über die Widmung.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Amt Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Siek, 07.03.2024
Amt Siek, der Amtsvorsteher