Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek im Auftrag des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein
Öffentliche Auslegung des Entwurfes des Landschaftsrahmenplanes für den Planungsraum III
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, II, und IV aus den Jahren 1998, 2003 und 2005 sind aufgrund der Neufassung der Planungsräume in Schleswig-Holstein durch das Landesplanungsgesetz (LaPlaG) vom 27. Januar 2014 sowie aufgrund neuer Rahmenbedingungen und aktueller Entwicklungen durch das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein als oberste Naturschutzbehörde fortgeschrieben bzw. als Landschaftsrahmenplan III neu gefasst worden. Hierzu gehören die Kreise Dithmarschen, Steinburg, Pinneberg, Segeberg, Stormarn, Herzogtum-Lauenburg und Ostholstein sowie die Hansestadt Lübeck.
Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplanes III, bestehend aus sechs Karten im Maßstab 1:100.000, einem Textteil sowie einem Anhang (Erläuterungen) mit ergänzenden Ausführungen und Darstellungen kann im Amt Siek, Hauptstraße 49, Zimmer 6, 22962 Siek, während folgender Zeiten eingesehen werden:
Montag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.00 Uhr
Donnerstag 08.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 16.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr
Die öffentliche Auslegung beginnt am 01.Oktober 2018 und endet am 31. Januar 2019.
Jeder, dessen Belange durch den Entwurf des Landschaftsrahmenplanes III berührt werden, kann gegenüber dem Amt Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek oder dem Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mercatorstraße 3, 24106 Kiel, vom 1. Tag der Auslegung an bis zu 1 Monat nach Ablauf der Auslegungsfrist eine Stellungnahme schriftlich oder zur Niederschrift abgeben.
Die Stellungnahme kann zusätzlich digital an folgende E-Mail-Adresse gesandt werden:
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein wird die fristgerecht eingegangenen Stellungnahmen prüfen und den Betroffenen das Ergebnis mitteilen.
Die bestehenden Landschaftsrahmenpläne I, II und IV verlieren am Tag nach der der Veröffentlichung des neuen Landschaftsrahmenplanes III im Amtsblatt Schleswig-Holstein ihre Gültigkeit.
Der Entwurf des neuen Landschaftsrahmenplans III und die dazugehörigen Karten sind auch im Internet unter https://bolapla-sh.de einsehbar. Auch hierüber kann eine Stellungnahme abgegeben werden.
Siek, den 19.09.2018 Amt Siek
Der Amtsvorsteher