Amtliche Bekanntmachung des Amtes Siek
Nachrücken einer Gemeindevertreterin in der Gemeindevertretung Hoisdorf
Die Gemeindevertreterin der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD), Frau Tabea Becker hat ihr Mandat fristgerecht abgelehnt. Nach § 44 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetztes ist der/die nächste zu berücksichtigende Bewerber/in auf der Liste der SPD festzustellen. Es wird festgestellt, dass Frau Gesine Becker, am Eichenhain 7a, 22955 Hoisdorf in die Gemeindevertretung nachrückt. Jeder Wahlberechtigte der Gemeinde Hoisdorf kann gegen die Feststellung innerhalb eines Monats gemäß § 44 Abs. 3 des Gemeinde- und Kreiswahlgesetztes Einspruch einlegen. Einsprüche wären schriftlich einzulegen oder im Bürgerbüro des Amtes Siek, Hauptstraße 49, 22962 Siek zur Niederschrift zu erklären.
Siek, 15.06.2018
Susanne Kuplich Gemeindewahlleiterin