Amt Siek

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SEPA-Lastschriftmandat

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SEPA-Basis-Lastschriftmandat
Ich/Wir ermächtige(n) das Amt Siek, Finanzbuchhaltung - jederzeit widerruflich - die von mir/uns zu entrichtenden Zahlungen durch Lastschrift von meinem/unserem Konto einzuziehen. Zugleich weise(n) ich/wir mein/unser Kreditinstitut an, die vom Amt Siek, Finanzbuchhaltung, auf mein/unser Konto gezogenen Lastschriften einzulösen.

Das Amt Siek ist berechtigt, vom Auftraggeber zu verantwortende Gebühren, die durch Rücklastschriften entstehen, gegen diesen geltend zu machen. Darüber hinaus dürfen bestehende Rückstände vom Amt Siek eingezogen werden.

Hinweis: Ich/Wir kann/können innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem/unserem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.

Zahlungspflichtige/r

Zahlungspflichtige/r

Sie finden das Kassenzeichen auf der rechten oberen Seite Ihres letzten Bescheides.
Abgabenart

Abgabenart

Das SEPA-Mandat wird für folgendes erteilt: Hier können Sie auswählen, für welche Abgabearten die Abbuchungen gelten sollen. Mehrfachauswahlen sind möglich.
Daten des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin

Daten des Kontoinhabers/der Kontoinhaberin

Kontoinhaber*
Zahlungsart

Zahlungsart

Zahlungsart
Bankdaten

Bankdaten

Kopie des ausgefüllten Formulars

Kopie des ausgefüllten Formulars

Datenschutz

Datenschutz

Allgemeine Informationen zum Datenschutz und Widerrufshinweise finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

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Veranstaltungen

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