Bitte beachten Sie im Falle einer Wohnortverlegung zwischen April 2024 und Juni 2024, das unten unter "Dokumente" beigefügte Merkblatt.
Wohnsitz Abmeldung
Allgemeine Informationen
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
An wen muss ich mich wenden?
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Zuständige Stelle
die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Auszug aus der Wohnung bei der Meldebehörde abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Ansprechpartner/in
II.1 Sachgebiet Bürgerservice | |
Hauptstraße 49 22962 Siek Telefon: 04107 8893-0 E-Mail: Zum KontaktformularHomepage: https://www.amtsiek.de/termine | Für Ihren Besuch im Bürgerbüro steht die Online-Terminvergabe zur Verfügung.
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