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Verwandtenpflege für Minderjährige (Sozialhilfe) beantragen

Allgemeine Informationen

Durch Unfall, Krankheit, Tod des Partners, Arbeitslosigkeit, fehlendes oder zu geringes Einkommen kann jeder in Not geraten. Dann kann er unter bestimmten Voraussetzungen Sozialhilfe erhalten.

Die Sozialhilfe ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Das gilt allerdings nur, wenn sich der Betroffene nicht selbst helfen kann und ihm auch kein anderer hilft. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch er in Not geraten ist.

Sozialhilfe gibt es in verschiedenen Formen:

  • in Form von Geld, und zwar sowohl als laufende monatliche Zahlung als auch als einmalige Leistung,
  • als Sachleistung,
  • als persönliche Hilfe, etwa bei der Beschaffung einer Wohnung oder eines Heimplatzes,
  • durch Beratung und Betreuung der Hilfesuchenden.

Die Sozialhilfe gliedert sich in 6 Unterbereiche:

  • Hilfe zum Lebensunterhalt (§§ 27 bis 40 SGB XII),
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (§§ 41 bis 46 SGB XII),
  • Hilfen zur Gesundheit (§§ 47 bis 52 SGB XII),
  • Hilfe zur Pflege (§§ 61 bis 66 SGB XII),
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten (§§ 67 bis 69 SGB XII),
  • Hilfe in anderen Lebenslagen (§§ 70 bis 74 SGB XII).
An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Nachweise zu Einkommen,
  • Nachweise zu Belastungen.

Häufig werden weitere Unterlagen benötigt. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage
  • §§ 27 – 40 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • §§ 82 - 96 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
  • Verordnung zur Durchführung des § 82
  • Verordnung zur Durchführung des § 90

zuklappenAnsprechpartner/in
Frau C. von Sperl
Amt Siek, Zimmer 8 // EG
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-223
E-Mail: Zum Kontaktformular
Frau K. Geissler
Amt Siek
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-221
E-Mail: Zum Kontaktformular
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Kreis Stormarn - Fachdienst 31 - Eingliederungshilfe - 343 Sonstige Sozialhilfe, Grundsicherung VCard
Mommsenstr. 11
23843 Bad Oldesloe
Telefon: 04531 16015-02
Telefax: 04531 1607715-02
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­kreis-stor­marn.­de/­kreis/fach­be­rei­che/­so­zia­les-und-ge­sund­heit/­sons­tige-so­ziale-leis­tun­gen/­in­dex.htmlÖffnungszeiten:
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
 
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