Die Straßenreinigung für Sie als Anlieger ist in der Straßenreinigungssatzung Ihrer Gemeinde geregelt. Die Gemeinden können dabei die Verpflichtung zur Reinigung den Anliegern auferlegen. Sie können aber auch die Straßenreinigung selbst durchführen und in diesem Fall die Anlieger zu den Kosten heranziehen.
Straßenreinigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Straßenreinigungsgebühren gemäß kommunaler Satzung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Zur Reinigung gehören auch die Schneeräumung auf den Fahrbahnen und Gehwegen, Radwegen und gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwegen sowie bei Glatteis das Bestreuen der Gehwege, Radwege, gemeinsamen (kombinierten) Geh- und Radwege sowie Fußgängerüberwege.
Ansprechpartner/in
Herr H. Hagendorf | |
Amt Siek Hauptstraße 49 22962 Siek Telefon: 04107 8893-330 E-Mail: Zum Kontaktformular | |
Herr I. Izetov | |
Amt Siek, Zimmer 7 // EG Hauptstraße 49 22962 Siek Telefon: 04107 8893-331 E-Mail: Zum Kontaktformular |
Infobereich
Aktuelle Meldungen
08.05.2024 Siek: Sperrungen im Kirchenweg und Knakenhof
07.05.2024 Siek: Neue Straße halbseitig gesperrt
07.05.2024 Hoisdorf: Sperrung der Schultwiete