Amt Siek

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Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Sozialhilfe: Hilfen zur Gesundheit

Allgemeine Informationen

Hilfe zur Gesundheit umfasst

  • vorbeugende Gesundheitshilfe (Vorsorgeleistungen),
  • Hilfe bei Krankheit (Krankenbehandlung, Linderung von Krankheitsbeschwerden),
  • Hilfen zur Familienplanung bei Schwangerschaft und Mutterschaft sowie Hilfen bei Sterilisation.

Durch das Gesetz zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Modernisierungsgesetz - GMG) sind grundsätzlich alle nicht krankenversicherten Sozialhilfeempfänger leistungsrechtlich den gesetzlich Krankenversicherten mit Wirkung vom 1. Januar 2004 gleichgestellt worden. Sie werden nun wie "Kassenpatienten" behandelt. Alle Sozialhilfeempfänger werden im Rahmen der Belastungsgrenzen nunmehr zu Zuzahlungen herangezogen.

Die übrigen nicht krankenversicherten (kurzfristigen) Sozialhilfeempfänger können weiterhin Hilfen zur Gesundheit erhalten.

An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an das Sozialamt Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Rechtsgrundlage

 §§ 47 bis 52 Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.


zuklappenAnsprechpartner/in
Frau C. von Sperl
Amt Siek, Zimmer 8 // EG
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-223
E-Mail: Zum Kontaktformular
zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Kreis Stormarn - Fachdienst 32 - Hilfe zur Pflege - 320 Geschäftszimmer Sonstige soziale Leistungen VCard
Mommsenstr. 13
23843 Bad Oldesloe
Telefon: 04531 16016-27
Telefax: 04531 16015-96
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­kreis-stor­marn.­de/­kreis/fach­be­rei­che/­so­zia­les/­leis­tun­gen.htmlÖffnungszeiten:
Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Mittwoch - geschlossen -
Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr
Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr
Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.
 
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