Wenn sie sich durch Prostitution an einer bestimmten Stelle im Stadtgebiet gestört oder belästigt fühlen, können Sie die Auskunft einholen, ob die Prostitution dort zulässig oder verboten ist.
Prostitution: Verbot - Auskunft
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An die Gemeinde-, Amts- oder Stadverwaltung (Ordnungsamt).
Ansprechpartner/in
Frau S. Saalfeld | |
Amt Siek, Zimmer 12 // EG Hauptstraße 49 22962 Siek Telefon: 04107 8893-220 E-Mail: Zum Kontaktformular |
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