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Leichenpass: Ausstellung

Allgemeine Informationen

Für die Überführung einer Leiche an einen Ort außerhalb Schleswig-Holsteins kann ein Leichenpass beantragt werden.

Ein Leichenpass ist innerhalb Deutschlands nur dann erforderlich, wenn das Ziel-Bundesland oder ein auf der Fahrt berührtes Bundesland einen solchen verlangt. Bei Beförderung von Leichen aus anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland nach oder durch Schleswig-Holstein reicht das Mitführen einer Todesbescheinigung oder einer Sterbeurkunde aus.

Für die Überführung einer Leiche ins Ausland wird ein Leichenpass benötigt.

Voraussetzung für die Ausstellung eines Leichenpasses ist, dass die standesamtliche Beurkundung des Todes vorliegt und die Möglichkeit der Bestattung am Bestimmungsort nachgewiesen wird.

Der Leichenpass wird mehrsprachig ausgestellt.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt) des Sterbeortes.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Sterbeurkunde oder Todesbescheinigung,
  • Bescheinigung über die ordnungsgemäße Einsargung durch das Bestattungsunternehmen,
  • solange die Todesbescheinigung nicht den Vermerk des Standesamtes trägt: Genehmigung der Gemeindeverwaltung, in deren Bezirk der Sterbefall eingetreten ist,
  • bei Anhaltspunkten für einen nichtnatürlichen Tod oder bei der Leiche einer unbekannten Person: Genehmigung der Staatsanwaltschaft oder des Amtsgerichts.

Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Stelle, ob Sie eventuell weitere Unterlagen vorlegen müssen.


zuklappenAnsprechpartner/in
II.1 Sachgebiet Bürgerservice
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-0
E-Mail: Zum KontaktformularHomepage: htt­ps://ww­w.amt­siek.­de/ter­mine

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Am Montag ist das Bürgerbüro zusätzlich von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung für Sie geöffnet.

Termine außerhalb dieser Zeiten können ebenfalls individuell vereinbart werden.


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22926 Ahrensburg
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Öffnungszeiten
Rathaus, Manfred-Samusch-Straße 5
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Do von 14 bis 18 Uhr
Für die Einwohnerverwaltung und das Standesamt ist grundsätzlich eine Terminvereinbarung erforderlich. Weitere Informationen erhalten Sie hier [ https://www.ahrensburg.de/index.php?La=1&ffsn=false&object=tx,2603.13109.1&kuo=2&sub=0 ] .
Rathaus Nord, An der Strusbek 23
Das Rathaus Nord bietet keine allgemeinen Öffnungszeiten an. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit der zuständigen Stelle: Was erledige ich wo? [ https://www.ahrensburg.de/index.php?NavID=2603.24&La=1 ]
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Stadtverwaltung AhrensburgManfred-Samusch-Straße 5
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Petra Labuch VCard
Stadtverwaltung AhrensburgManfred-Samusch-Straße 5
22926 Ahrensburg
Telefon: 04102 77135
Telefax: 04102 77252
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Ursula Ziesemann VCard
Stadtverwaltung AhrensburgManfred-Samusch-Straße 5
22926 Ahrensburg
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Telefax: 04102 77252
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