Amt Siek

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Übersicht von Veranstaltungen und Meldungen

Hunde: anmelden / abmelden

Allgemeine Informationen

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.

An wen muss ich mich wenden?

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


zuklappenAnsprechpartner/in
I.II.2 Sachgebiet Finanzplanung und Steuern
I Fachbereich Interner Service, Kinder und JugendHauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-0
E-Mail: Zum Kontaktformular

Die Verwaltung ist für Sie nach vorheriger Terminvereinbarung geöffnet. Bitte vereinbaren Sie für Ihr Anliegen online einen Termin.
Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich.


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