Der Bau oder die Änderung/Veränderung einer Grundstückszufahrt im öffentlichen Straßenraum darf nur von einer in die Handwerksrolle eingetragenen Tiefbaufirma durchgeführt werden.
Herstellung einer Gehwegüberfahrt beantragen
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
Tiefbauamt Ihrer Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Lageplanskizze
- Angaben über die Tiefbaufirma, die die Arbeiten durchführen wird
Ansprechpartner/in
Herr H. Hagendorf | |
Amt Siek Hauptstraße 49 22962 Siek Telefon: 04107 8893-330 E-Mail: Zum Kontaktformular | |
Herr I. Izetov | |
Amt Siek, Zimmer 7 // EG Hauptstraße 49 22962 Siek Telefon: 04107 8893-331 E-Mail: Zum Kontaktformular |
Infobereich
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