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Fahrerlaubnis: Namen ändern

Allgemeine Informationen

Wenn sich Ihr Name geändert hat, müssen Sie sich keinen neuen Führerschein ausstellen lassen. Insbesondere bei Fahrten in das Ausland kann es jedoch sinnvoll sein, im Besitz eines EU-Kartenführerscheins mit aktuellen Angaben zu sein. Wenn Sie eine Namensänderung im Führerschein wünschen, wird Ihnen auf Antrag ein neuer Kartenführerschein ausgestellt.

Voraussetzung:
Sie müssen Inhaberin/Inhaber einer gültigen Fahrerlaubnis sein.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Fahrerlaubnisbehörde).
Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis oder Reisepass),
  • gegebenenfalls Meldebescheinigung,
  • Führerschein,
  • aktuelles Lichtbild: Frontalaufnahme nach internationalen Standards (biometrisches Lichtbild),
  • bei Namensänderung durch Heirat: zusätzlich beglaubigte Abschrift der Heiratsurkunde, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde,
  • bei Namensänderung durch Scheidung: zusätzlich Namensänderungsurkunde vom Standesamt, sofern der Name noch nicht im Personalausweis geändert wurde.

Genaueres erfahren Sie bei der zuständigen Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren legt die Fahrerlaubnisbehörde nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) fest.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Ausstellung dauert im Standardverfahren circa zwei Wochen.

Rechtsgrundlage

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Führerschein und Fahrerlaubnisrecht finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Technologie des Landes Schleswig-Holstein (MWAVT).


zuklappenAnsprechpartner/in
II.1 Sachgebiet Bürgerservice
Hauptstraße 49
22962 Siek
Telefon: 04107 8893-0
E-Mail: Zum KontaktformularHomepage: htt­ps://ww­w.amt­siek.­de/ter­mine

Für Ihren Besuch im Bürgerbüro steht die Online-Terminvergabe zur Verfügung.
Buchen Sie Ihren Wunschtermin ganz einfach online:
Montags bis freitags 08.00 bis 12.00 Uhr sowie zusätzlich montags 14.00 bis 16.00 Uhr und mittwochs 14.00 bis 19.00 Uhr.
Am Montag ist das Bürgerbüro zusätzlich von 08.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr auch ohne vorherige Terminvereinbarung für Sie geöffnet.

Termine außerhalb dieser Zeiten können ebenfalls individuell vereinbart werden.


Parkmöglichkeiten:
direkt vor dem Gebäude
Anzahl: 7

Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1


Angaben zur Barrierefreiheit:
eingeschränkt zugängig

zuklappenExterne Ansprechpartner/in
Kreis Stormarn - Fachdienst 44 - Straßenverkehr - 442 Fahrerlaubnisbehörde VCard
Rögen 36 - 38
23843 Bad Oldesloe
Telefon: 04531 8902-20
Telefax: 04531 160-1963
E-Mail: Homepage: htt­ps://ww­w.­kreis-stor­marn.­de/­kreis/fach­be­rei­che/­be­son­dere-ord­nungs­an­ge­le­gen­hei­ten/stras­sen­ver­kehrs­an­ge­le­gen­hei­ten/­fueh­rer­schein­stel­le.htmlÖffnungszeiten:
Aktuell keine Öffnungszeiten. Termine für die Fahrerlaubnisbehörde werden nur telefonisch vergeben! Siehe o.g. Telefonnummer.
Aufgrund stark erhöhter Anfragen bezüglich der Umtausch-Aktion alter Führerscheine, ist die telefonische Erreichbarkeit der Fahrerlaubnisbehörde eingeschränkt. Informationen zum Umtausch finden Sie hier: https://www.kreis-stormarn.de/service/lvw/leistungen/index.html?bereich=0&lid=40
 
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