Für den Betrieb einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung in die öffentliche Kanalisation - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Abwasser: Betrieb von Anlagen - Genehmigung
Allgemeine Informationen
An wen muss ich mich wenden?
An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Untere Wasserbehörden).
Welche Unterlagen werden benötigt?
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung an. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
- §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
- § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).
Externe Ansprechpartner/in
Kreis Stormarn - Fachdienst 43 - Abfall, Boden, Wasser - 433 Wasser Mommsenstraße 13 23843 Bad Oldesloe Telefon: 04531 160-1095 E-Mail: wasserwirtschaft@kreis-stormarn.deHomepage: https://www.kreis-stormarn.de/kreis/fachbereiche/besondere-ordnungsangelegenheiten/abfall-boden-wasser/wasser/index.htmlÖffnungszeiten: Montag von 8.30 bis 12.00 Uhr Dienstag von 8.30 bis 12.00 Uhr Mittwoch - geschlossen - Donnerstag von 8.30 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr Freitag von 8.30 bis 12.00 Uhr Für einem persönlichen Kontakt vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin. |
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