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ALLRIS - Vorlage

Sitzungsvorlage (öff. Beratung) - 2013/001/019

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:
Der Amtsausschuss befürwortet aus Gründen der Ordnung und Sicherheit eine regelmäßige Überwachung des ruhenden Verkehrs im Amtsgebiet. Dazu soll die Aufnahme in die Ordnungswidrigkeitenzuständigkeitsverordnung über den Kreis Stormarn beim Land Schleswig-Holstein angestrebt werden. Die Verwaltung wird  beauftragt, dem Finanzausschuss eine ausführliche Vorlage zu den Kosten und Möglichkeiten zu erstellen, sobald diese vollständig ermittelt wurden.
 

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Sachverhalt

Sachverhalt:
In den letzten Jahren hat das Bedürfnis, den ruhenden Verkehr zu kontrollieren und u.U. Verstöße zu ahnden zugenommen. Im Wesentlichen geht es dabei um dauerhaft abgestellte Hänger und Fahrzeuge, die in Zonen geparkt werden, bei denen gem. StVO oder zudem aufgrund von Verkehrszeichen das Parken verboten ist.

 

Die Zuständigkeiten für die Verfolgung von Zuwiderhandlungen gegen die Vorschriften über das Halten und Parken nach der STVO sind in der Landesverordnung zur Bestimmung der zuständigen Behörden für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten (OwiZustVO) geregelt. Für den Amtsbereich Siek ist dies der Landrat als Ordnungsbehörde. Daneben obliegt es der Polizei, nach pflichtgemäßem Ermessen Ordnungswidrigkeiten zu erforschen und Verkehr zu überwachen.

 

In den letzten Jahren wurden Verkehrsordnungswidrigkeiten nicht an den Kreis gemeldet, so dass sie gar nicht erst geahndet wurden. Halter von Fahrzeughängern wurden gebeten, die Hänger zu entfernen und die Polizei wurde gebeten, den ruhenden Verkehr an problematischen Punkten gezielt zu kontrollieren. Eine Kontrolle durch die Polizei findet jedoch nicht statt. Im Ordnungsamt häufen sich die Beschwerden über falsch parkende Kraftfahrzeuge, die die Sicht behindern oder zum Teil sogar über mehrere Tage im absoluten Halteverbot stehen ebenso wie die Beschwerden über dauerhaft abgestellte Hänger. Zudem können parkende Kraftfahrzeuge, die sich ganz oder teilweise auf Bürgersteige stellen, Schäden an denselbigen verursachen. Die Polizei verweist die Bürger in diesem Zusammenhang immer ans Ordnungsamt. Die Aufforderungen an die Halter der Kraftfahrtzeuge und Hänger verliefen zwar nicht immer fruchtlos, waren jedoch auch nicht nachhaltig wirksam.

 

Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wurde auf der Bürgermeisterrunde im Dezember 2013 beraten. Auch die Bürgermeister sehen zwischenzeitlich einen steigenden Bedarf, die schwerwiegenden Parkverstöße zu verfolgen und zu ahnden und befürworten zu diesem Zweck auch gegebenenfalls die Einrichtung einer Stelle auf Basis einer geringfügigen Beschäftigung.

 

Denkbar wäre es, die Verstöße durch Mitarbeiter des Amtes Siek zu dokumentieren und an den Kreis zur weiteren Verfolgung zu melden. Das passiert in Einzelfällen seit dem Ende letzten Jahres auch. Das Verfahren ist allerdings auch sehr zeit-und arbeitsintensiv, da es derzeit aufgrund der technischen Gegebenheiten keine automatisierte Möglichkeit der Datenübertragung gibt. Das führt auf Seiten des Kreises dazu, dass nur für die Vergabe der Aktenzeichen drei Wochen vergehen und auch jeder Sachverhalt einzeln erfasst werden muss. Es wird auch zukünftig nicht möglich sein, dass der Kreis alle Ordnungswidrigkeiten verfolgt. Die Einkünfte aus den Verwarn- und Bußgeldern verbleiben vollständig beim Kreis. Bei einer regelmäßigen Verfolgung ist mit ca. 15-20 Ordnungswidrigkeitenanzeigen im Monat zu rechnen.

 

Andere Alternativen sind:

b. Einen Kooperationsvertrag mit dem Kreis Stormarn zu schließen.

a. Einen Antrag zu stellen, in die OwiZustVO aufgenommen zu werden (vgl. Anlage).

 

In beiden Fällen müssten auch technische Voraussetzungen geschaffen werden, um den Arbeitsaufwand so gering wie möglich zu halten. Der Kreis Stormarn arbeitet mit dem Programm WinOwiG. Die Erfassung im Außendienst kann über ein Smart-Phone mit lizensierter App (WinOwiGmobil) erfolgen. Das Programm wurde bereits getestet und ist in der Bedienung sehr komfortabel. Die Daten würden nicht lokal sondern auf einem Server gespeichert werden. Der Innendienst bzw. der Kreis könnten diese Daten dann selbstständig abrufen. Nach telefonischer Auskunft der Softwarefirma muss für

WinOwiGmobil mit monatlichen Kosten von ca. € 80,00 gerechnet werden. Der Betrag versteht sich ohne Einrichtungs- und Anschaffungskosten. Ein Angebot wurde angefordert.

 

2011 hatte der Kreis Stormarn bereits einen Vertrag zur Überwachung des ruhenden Verkehrs angeregt. Inwiefern es möglich ist, diese Idee weiter zu verfolgen wurde zunächst fernmündlich Ende 2013 erfragt. Die kreisinterne Klärung liegt noch nicht vor.


 

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